Leistungen
Grundlage für die Erbringung der Leistungen des Heimes
sind die Bestimmungen des Rahmenvertrages für vollstationäre Pflege
für das Land Baden-Württemberg gem. §75 SGB XI und des Versorgungsvertrages.
Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur
Unterstützung der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder
zur Beaufsichtigung oder Anleitung. Ziel ist die eigenständige Übernahme
dieser Verrichtungen und ein moeglichst hohes Mass an selbstbestimmung.
Das Heim erbringt für den Bewohner/innen die individuell erforderlichen
Pflegeleistungen im Umfang der festgelegen Pflegeklasse.
Heimbeirat Seit dem 01.01.1975 gibt es ein Heimgesetz, das die
Rechte und Pflichten zwischen dem/der Bewohner/in und dem Heimträger regelt und die
Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/innen schützen. Ein wichtiger
Teil des Gesetzes ist die Bildung eines Heimbeirates.
Ein wichtiger Teil des Gesetzes ist die Bildung eines Heimbeirates. Hier haben die Bewohner/innen
die Gelegenheit, bei der Gestaltung von Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung,
Verpflegung und Freizeit mitzuwirken. Die Mitglieder des Heimbeirates sind auch gerne bereit,
den neuen Bewohnern/innen das Einleben im Heim sowie das Kennenlernen der Mitbewohner/innen
zu erleichtern.
Leistungen und Heimbeirat