Leistungen

Grundlage für die Erbringung der Leistungen des Heimes sind die Bestimmungen des Rahmenvertrages für vollstationäre Pflege für das Land Baden-Württemberg gem. §75 SGB XI und des Versorgungsvertrages. Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung. Ziel ist die eigenständige Übernahme dieser Verrichtungen und ein moeglichst hohes Mass an selbstbestimmung. Das Heim erbringt für den Bewohner/innen die individuell erforderlichen Pflegeleistungen im Umfang der festgelegen Pflegeklasse.

 

Heimbeirat

Seit dem 01.01.1975 gibt es ein Heimgesetz, das die Rechte und Pflichten zwischen dem/der Bewohner/in und dem Heimträger regelt und die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/innen schützen. Ein wichtiger Teil des Gesetzes ist die Bildung eines Heimbeirates.

Ein wichtiger Teil des Gesetzes ist die Bildung eines Heimbeirates. Hier haben die Bewohner/innen die Gelegenheit, bei der Gestaltung von Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeit mitzuwirken. Die Mitglieder des Heimbeirates sind auch gerne bereit, den neuen Bewohnern/innen das Einleben im Heim sowie das Kennenlernen der Mitbewohner/innen zu erleichtern.

 

Leistungen und Heimbeirat